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Öffentlichkeit von Verhandlungen und Anhörungen

Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist durch die §§ 169 bis 183 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) geregelt.

Gerichtsverhandlungen, welche für die Öffentlichkeit zugelassen sind, werden in der Sitzungssaalanzeige mit einem grünen Feld links neben dem Verfahren angezeigt.

Gerichtsverhandlungen, von welchen die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, werden in der Sitzungssaalanzeige mit einem roten Feld links neben dem Verfahren angezeigt.

Beispielhafte Darstellung einer Sitzungssaalanzeige
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Beispielhafte Darstellung einer Saalanzeige

Verhaltensregeln

Im gesamten Gerichtsgebäude gilt ein Verbot des Erstellens von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen.

Ausnahmen sind nur mit vorherigen Antrag und dessen Genehmigung möglich.

Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren im Sitzungssaal stehen sind von der Leitung des in dieser Sache zuständigen Gerichts zu genehmigen. In allen anderen Fällen ist die Genehmigung von der Verwaltungsleitung des Justizzentrums einzuholen.

Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol ist im gesamten Gebäude verboten.

Die Hausordnung des Justizzentrums Am Wall finden Sie als Aushang im Haupteingang.